Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung verspricht es bereits: eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene bis 2025. Allerdings schien dies bis vor kurzem eine eher schleppende Aktion zu werden. Aber endlich: Ende Oktober veröffentlichte die Bundesregierung das Eckpunktepapier zur Cannabislegalisierung. Dieses Papier soll die Grundlage für ein künftigen Gesetzesentwurf werden. Karl Lauterbach sagte dazu: “Wir wollen eine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums erwirken, um damit einen besseren Kinder- und Jugendschutz, aber auch einen besseren Gesundheitsschutz zu erreichen.” Wie genau sich das in dem Eckpunktepapier widerspiegelt, dass zeigen wir Dir jetzt.
Die Eckpunkte im Überblick
Die Abgabe von Cannabis soll ausschließlich an volljährige Personen erlaubt sein. Damit soll die Gesundheit von Jugendlichen und Kindern geschützt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Erwachsene freien Zugang zu Cannabis haben werden. Die Abgabe von Cannabis an volljährige Personen, darf nur über lizenzierte Geschäfte ablaufen. Damit kann die Qualität des Cannabis kontrolliert, und Gesundheitsschäden durch unreine Substanze verhindert werden. Aus diesem Grund wird der gewerbliche Anbau des Cannabis streng unter der Kontrolle des Staates stehen. Durch die notwendige staatliche Lizenzierung beim Anbau soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Auch der private Anbau von Cannabis wird legal(er), allerdings begrenzt auf 3 Pflanzen pro volljährige Person. Grund für diese Begrenzung ist ein weiterer Eckpunkt: der Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum ist nur mit einer Höchstmenge von 20 – 30 g zulässig. Um Jugendliche noch stärker zu schützen, werden auch die Präventionsangebote rund um Cannabis ausgeprägter. Statt einer strafrechtlichen Verfolgung von konsumierenden Minderjährigen, soll es ein verbindliches Präventionsprogramm geben. Dies soll auf die Gefahren und möglichen Gesundheitsschäden von Cannabis aufmerksam machen. Weiterhin wird es auch ein Werbeverbot geben. Lizenzierte Geschäfte, welche Cannabis verkaufen, dürfen kein Alkohol oder Tabak verkaufen und können sich nicht in der Nähe von Schulen oder ähnlichem befinden. Betreten dürfen diese Geschäfte auch nur volljährige Personen. Die gesellschaftlichen Auswirkungen der Cannabislegalisierung und des Gesetzes werden nach 4 Jahren überprüft. Weitere Studien erfolgen dann in regelmäßigen Abständen.
Man kann das Eckpunktepapier somit folgendermaßen zusammenfassen: in Maßen und nicht in Massen. Die Bundesregierung will klar eine unkontrollierte Abgabe von Cannabis verhindern und stattdessen, um die Gesundheit aller zu schützen, ein wachsames Auge haben.
Wie geht es weiter?
Jetzt da das Eckpunktepapier, und damit die Grundlage für das Gesetz vorliegt, fragt man sich zurecht: wie geht es denn jetzt weiter? Auf ein Gesetzesentwurf müssen wir wohl noch ein wenig warten. Bevor dieser Entwurf überhaupt erarbeitet werden kann, muss das Eckpunktepapier noch von der EU-Kommission überprüft und bestätigt werden. Durch das Völker- und Europarecht wird der Umgang mit Cannabis und anderen Suchtstoffen limitiert, womit die Möglichkeit der Cannabislegalisierung begrenzt ist. Mit einer Cannabislegalisierung ist also nicht früher als im Jahr 2024 zu rechnen. Sobald es Neuigkeiten und Fortschritte bei diesem Prozess gibt, werden wir Dich natürlich sofort darüber informieren.
Cannabis-Legalisierung: Was ist geplant und was spricht dagegen? | BR24