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3 grundlegende Fakten zu Tierversuchen in Deiner Kosmetik

Tierversuche sind Experimente an lebenden Tieren in der Forschung, beispielsweise zu potentiellen Inhaltsstoffen und Medikamenten. Beim Gedanken an Tierversuche denken wir an in winzigen Käfigen eingesperrte Kaninchen, an kranke Mäuse und gequälte Äffchen. Zum Glück sind Tierversuche in der EU zur Entwicklung von Kosmetik verboten. Doch im Internet finden sich zahlreiche Quellen, die beschreiben, auf welchen Wegen Tierversuche doch in unsere Kosmetik Einzug erhalten! Was an diesen Informationen dran ist und worauf Du achten musst ‒ das erfährst du in diesem Artikel.

1. “Tierversuchsfrei” heißt nicht gleich “tierversuchsfrei”.

Etwaige Siegel auf Kosmetika und Listen zu tierversuchsfreien Firmen sind mit Vorsicht zu betrachten, denn “tierversuchsfrei” heißt nicht gleich “tierversuchsfrei”. Die meisten Inhaltsstoffe von Kosmetik sind vor dem Verbot der Tierversuche an Tieren getestet worden. Seither werden sie in Kosmetika verwendet. Es ist also durchaus möglich, dass in Deiner Hautcreme Inhaltsstoffe sind, die einst an einem Tier getestet wurden. Doch da gegenwärtig keine Tierversuche mehr durchgeführt werden, kann trotzdem ein “tierversuchsfrei”-Siegel auf Deiner Hautcreme sein.

2. Tierversuche sind schon seit 1986 in der deutschen Kosmetikindustrie tabu.

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Foto von Pavel Danilyuk

Seit 1986 sind Tierversuche für die Entwicklung dekorativer Kosmetika offiziell durch das deutsche Tierschutzgesetz verboten. Zu dekorativer Kosmetik gehören beispielsweise Wimperntusche, Lippenstift und der Eyeliner. Seit 1998 darf auch pflegende Kosmetik nicht mehr an Tieren getestet werden, also sowas wie Cremes, Lotionen und Duschgel. Im Jahre 2013 wurde das Verbot von Tierversuchen zur Testung von Kosmetik auf EU-Ebene durchgesetzt: Sowohl der Vertrieb als auch der Import solcher Kosmetikprodukte sind seither rechtswidrig. Selbst die Nutzung von Daten, die im EU-Ausland aus Tierversuchen für Kosmetika gewonnen wurden, ist seit 2016 in der EU verboten.

3. Die Kosmetikindustrie braucht keine “Schlupflöcher”, um das Tierversuchsverbot zu umgehen.

Viele Quellen im Internet behaupten, dass Tierversuche in der Kosmetikentwicklung weiterhin durchgeführt würden. Die Industrie umgehe das Verbot: Inhaltsstoffe, die auch in anderen Anwendungsgebieten (wie Waschmittel, Farbe, etc.) verwendet werden, seien für Tierversuche freigegeben. Das Gegenteil ist der Fall ‒ die Kosmetikindustrie hat ein ausgeprägtes Interesse daran, Alternativmethoden zur Testung neuer Kosmetika zu verwenden. Diese seien erheblich kostengünstiger und schneller. Zwar entgeht den europäischen Kosmetikherstellern so der chinesische Markt, denn in China sind Tierversuche für “spezielle” Kosmetikprodukte (unter anderem Sonnencremes und Haarfarbe) gesetzlich vorgeschrieben. Doch das hält die deutsche Kosmetikbranche nicht davon ab, auf Tierversuche zu verzichten.

Ganz wird auf Tierversuche leider trotzdem noch nicht verzichtet.

Die 2018 verabschiedete EU-Kosmetikverordnung 1223/2009, oder auch die “REACH-Verordnung”, sorgte für Aufruhr. Denn diese forderte, dass in der EU häufig verwendete Chemikalien eine Sicherheitsprüfung durchlaufen müssen: auch Inhaltsstoffe von Kosmetik. Gibt es kein anerkanntes alternatives Testverfahren, so müsse diese Sicherheitsprüfung durch Tierversuche stattfinden. Auf diese Weise entstand eine Ausnahme für das 2016 verabschiedete Tierschutzgesetz, welches Tierversuche für Kosmetik verbot.

Der Widerspruch des Tierschutzgesetzes und der “REACH-Verordnung” wurde und wird diskutiert. So sei die REACH-Verordnung notwendig, um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen von Produktionsfirmen sowie der Verbaucher:innen der chemischen Substanzen sicherzustellen. Auch dem Umweltschutz diene die Sicherheitsvorkehrung: Denn sie prüfe den potentiell negativen Einfluss etwaiger Substanzen auf Natur, Flora und Fauna.

Tierversuche

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